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Was tun, wenn ein Paidmailer nicht auszahlt?

Hier erfährst Du welche rechtlichen Schritte Du unternehmen kannst um Dein Geld einzufordern, falls ein Paidmailer einmal nicht zahlen kann (will). Doch bevor ich auf die einzelnen Punkte zu sprechen komme, möchte ich mich in aller Form bei Thomas Wallner von StarsofPaid4 bedanken, der mir für diese Informationen sein Wissen zur Verfügung gestellt hat. Seine Anleitung basiert auf einer gemeinsamen Arbeit zwischen ihm und dem bekannten Refjäger Bond007, der ein Jura-Studium erfolgreich abgeschlossen hat und sich in seiner Paid4-Zeit bereits mit etlichen Paid4-Diensten "gerichtlich" verständigen musste.

Aus diesem enormen Wissen hat Thomas Wallner eine hervorragende Schritt für Schritt-Anleitung für Mahnverfahren entwickelt, die ich Euch natürlich nicht vorenthalten möchte. Ich habe diese Anleitung als Vorlage genommen. Thomas und ich denken, dass die Rechte der User gestärkt werden müssen und unseriös arbeitenden Webmastern von Paid4-Diensten mit allen Möglichkeiten der Rechtssprechung entgegengetreten werden muß.  Nur so ist in Zukunft eine weitere Professionalisierung des Paid4-Sektors möglich!

 

Wichtige Vorarbeit, bevor das gerichtliche Mahnverfahren eröffnet wird:

  • Mit Hilfe von Screenshots Sicherung aller persönlichen Account-Daten beim jeweiligen Paidmailer (wie z.B. Konto-, Ref-, Auszahlungsübersicht) veranlassen.

  • Zusätzliche Sicherung des Impressums und der AGB des Anbieters, ebenfalls per Screenshot.

Mahnverfahren einleiten:

  1. Du benötigst einen Mahnbescheid, Kosten 2-3 Euro, in Schreibwarenläden oder online hier erhältlich.

  2. Mahnantrag ausdrucken und ausfüllen. Hilfe beim Ausfüllen bietet Dir folgender Link.

  3. Mahnbescheid an das zuständige Mahngericht senden. (Mahngerichtsdatenbank mit PLZ-Suche)

  4. Bestätigung über Eingang des Mahnbescheids beim Mahngericht nach 5 – 10 Tagen per Post. (Empfehlung: Nochmals alle Forderungen im Brief auf Korrektheit prüfen) Sowie Bestätigung über Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens  gegen den Schuldner durch das Gericht.

  5. Gebühr in Höhe von 23 Euro an das Mahngericht überweisen
    (Kontoverbindung liegt dem Schreiben bei), dieser Betrag wird in weiterer Folge natürlich dem Schuldner in Rechnung gestellt.

  6. 2-wöchige Frist für den Schuldner, gegen diesen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

    a.) Kein Widerspruch, so wurde durch Dich ein sog. Vollstreckungsbescheid erwirkt – weiter mit Punkt 7.

    b.) Bei Widerspruch, bleibt Dir kein anderer Weg, als ein Verfahren vor Gericht anzustreben. Du bist nicht gezwungen ein Gerichtsverfahren zu eröffnen, aber machst Du es nicht, dann verlierst Du aber auch Deinen Anspruch aus dem Mahnverfahren.

  7. Ausfüllen des zugesandten Vollstreckungsbescheids (wenn kein Widerspruch eingelegt wurde) und an das Mahngericht zurückschicken.

  8. Nochmalige 2-wöchige Frist für den Schuldner gegen Deinen Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen.

    a.) Bei Widerspruch bleibt Dir als einzige Möglichkeit eine Gerichtsverhandlung

    b.) Erfolgt kein Widerspruch, erhälst Du vom Mahngericht einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner, der Dich dazu berechtigt, gegen den Schuldner zu vollstrecken.

  9. Alternativ zum Mahnverfahren kannst Du auch ein Inkasso-Büro damit beauftragen, eine Anleitung dafür findest Du hier.

Prinzipiell:

  • Du benötigst für das gerichtliche Mahnverfahren keinen Anwalt.
  • Das Mahnverfahren sollte Dich nicht mehr als 25 – 30 Euro kosten, die natürlich im Weiteren auch dem Schuldner aufgebürgt werden. Du mußt dafür in Vorleistung treten, bekommst das Geld aber vom Schuldner wieder, sobald dieser die Forderung zahlt.

Solltest Du noch Fragen oder Anregungen zu dieser Anleitung haben, kannst Du diese auf der Seite von StarsofPaid4 stellen, hier der Link. 


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